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Sachkundeprüfung

Laut DGUV Grundsatz 312-906 hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

 

Wir sind nach dem DGUV Grundsatz 312-906 befähigt!

Als Ihr Fachbetrieb bieten wir Ihnen diese Sachkundeprüfung an. Gerne werfen wir einen ersten Blick auf Ihre Ausrüstung und geben Ihnen erhrliche Auskunft zum weiteren Vorgehen bezüglich einer Prüfung.
Nach Durchführung einer Prüfung gemäß den Vorgaben erhalten Sie selbstverständliche eine schriftliche Dokumentation worin die Merkmale und das Ergebnis zu jeder einzelnen Komponente gelistet ist.

 


 

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