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Baumkontrolle

Nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder auch den öffentlichen Verkehr angrenzend zu dulden hat, die Pflicht, Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu veranlassen. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand von Bäumen ein. Demnach ist der Eigentümer rechtlich verpflichtet Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Eine regelmäßige Kontrolle ist somit erforderlich um Schäden und Schadsymptome zu erkennen und Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit eines Baumes zu definieren und auszuführen. Nur dann können Haftungsansprüche an den Eigentümer abgewehrt werden.

 

Ihr Eigentum - Unser zertifizierter Blick!

Als European-Tree-Worker und durch die FLL als Baumkontrolleur zertifizierte Fachkundige, bieten wir Ihnen als natürliche oder juristische Person unseren geschulten Blick und können diese so wichtige Aufgabe und Haftung für Sie übernehmen.

 


 

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