Fortbildungen
Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift und der DGUV - Vorschrift A1 "Grundsätze der Prävention" die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, an den Arbeitsplatz und in das dortige Verhalten bezüglich der Arbeitssicherheit zu unterweisen.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen Unterweisungen zur Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA g.A.) gemäß der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von PSA g.A." und der DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen bei der Verwendung von PSA g.A.".
Oder die Möglichkeit zur Ausbildung in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP mit FISAT Qualifikation) sowie der Seilklettertechnik (SKT-A und SKT-B Baumklettern) bei einem unserer Kooperationspartnern.
Sind Sie in der Windenergie, im Mobilfunk, im Hochregallager, im Veranstaltungsrigging, an Steigschutzsystemen, auf Dächern, in Industrieanlagen oder wo auch immer mit PSA g.A. tätig?
Ihr Arbeitsumfeld - Unsere vielfältigen Ausbildungskonzepte!
Sicher bieten wir auch für Ihr Arbeitsumfeld ein passendes Ausbildungskonzept für Ihre Bedürfnisse oder passen es zu den Grundkentnissen entsprechend an. Um Ihnen so den sicheren Umgang mit der PSA g.A. und die erforderlichen Rettungstechniken eines verunfallten Kollegen an Ihrem Arbeitsplatz zu vermitteln. Wo auch immer Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz mit PSA g.A. sichern möchten, wir bringen Sie zur vorgeschriebenen Endqualifikation oder frischen diese durch eine Wiederholungsunterweisung auf.
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